Kontakt
- Daniel Pahlkötter
(Teamleitung Nord) -
Sudbrackstr. 18
33611 Bielefeld
-
Tel. 0521 – 922 797 28
- d.pahlkoetter@awo-bielefeld.de
- Marlen Siebenborn
(Teamleitung Süd)
-
Sudbrackstr. 18
33611 Bielefeld -
Tel. 0521 – 922 797 28
- m.siebenborn@awo-bielefeld.de
Soziale Hilfen
AmBeWo Sgb iX (Hilfen nach §113 i.V.m §78 Sgb iX)
Unsere beiden Teams bieten Beratung, Unterstützung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen, die in ihrer eigenen Wohnung leben, aber in Folge ihrer Behinderung/Erkrankung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind. Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit
- psychischen Erkrankungen
- körperlichen Behinderungen in Zusammenhang mit psychischen Beeinträchtigungen
- Abhängigkeitserkrankungen
- geistigen Behinderungen
Dabei leisten wir Hilfe zur Selbsthilfe mit der Zielsetzung der sozialen und beruflichen Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Im Vordergrund stehen die größtmögliche Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Menschen.
Unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung, betrachten und aktivieren wir die besonderen Fähigkeiten des jeweiligen Menschen, damit er seine Lebenssituation nachhaltig verändern und verbessern kann.
„Gesund ist nicht derjenige, der nie Ängste oder Depressionen hat,
sondern derjenige, der in der Lage ist, mit ihnen umzugehen.“
Wir unterstützen u.a.
- bei der Inanspruchnahme medizinischer/therapeutischer Hilfen
- bei der Bewältigung vorhandener Beeinträchtigungen
- bei der Verhinderung der Verschlimmerung vorhandener Behinderungen/Erkrankungen
- beim Training von Konflikt- und Krisenbewältigung
- bei der Erweiterung der eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Selbsthilfepotenziale
- beim Training lebenspraktischer Fähigkeiten und tagesstrukturierender Maßnahmen
- bei der Sicherung materieller Grundlagen
- bei der Berufsfindung, Berufsausübung und beim Erhalt des Arbeitsplatzes
- bei der Suche und dem Erhalt einer sinnstiftenden Tätigkeit/Beschäftigung
- bei der Wohnungssuche, Erhalt der Wohnung und Wohnraumanpassung
- beim Training sozialer Kompetenzen zum Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten/Beziehungen
- bei der Teilhabe am kulturellen Leben am Wohnort/ im Wohnquartier
- beim Training der Mobilität und Förderung der Orientierung
Die Kosten für die Hilfen nach § 113 i.V. m. §78 SGB IX werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernommen. Wir begleiten Sie bei den einzelnen Schritten der Antragstellung.