Kontakt
- Caroline Rajski
(Teamleitung) -
Sudbrackstr. 18
33611 Bielefeld
-
Tel. 0521 – 922 797 27
- c.rajski@awo-bielefeld.de
- Anja Horstkotte
(stellv. Teamleitung)
-
Sudbrackstr. 18
33611 Bielefeld -
Tel. 0521 – 922 797 27
- a.horstkotte@awo-bielefeld.de
Soziale Hilfen
AmBeWo 18+ (Hilfen nach §41 und §35a Sgb Viii)
Unser Team unterstützt junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen können und aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation unsere Beratung und Begleitung benötigen.
Primäre Zielsetzung ist, die vorhandenen Ressourcen des jungen Menschen aufzudecken und zu nutzen, damit sich neue Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln können und durch gezielte Unterstützung ein weitgehend selbstbestimmtes und selbständiges Leben möglich wird.
Für diesen Prozess ist die aktive Mitarbeit des jungen Menschen Voraussetzung.
„Willst Du etwas haben, was du bisher noch nicht hattest,
musst Du etwas tun, was du bisher nicht getan hast.“
Nach dem ersten Kennenlernen folgt ein Informationsgespräch. Die Hilfen werden auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen beim zuständigen Jugendamt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährt. Bei diesem Prozess unterstützen wir gern. Die Aufnahme junger Volljähriger in das AmBeWo 18+ erfolgt immer freiwillig.
Ein Anspruch auf Hilfeleistungen für junge Volljährige besteht, wenn Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung oder Nachreifung benötigt wird oder wenn in Folge psychischer Belastungen und Besonderheiten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wesentlich beeinträchtigt ist.
Junge Volljährige erhalten bei uns Unterstützung
- bei der Persönlichkeitsentwicklung
- bei der altersgerechten Verselbständigung
- bei der Alltagsbewältigung, Bewältigung von Leistungsanforderungen und Sicherung der materiellen Grundlagen
- bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess oder in eine sinnstiftende Beschäftigung
- bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- bei der Vorbeugung oder Bewältigung von gesundheitlichen Schädigungen und Aktivitätseinschränkungen (z.B. von körperlichen oder psychischen Erkrankungen, einschließlich Suchtverhalten)
- bei der Integration in ein entwicklungsförderndes soziales Umfeld