Kontakt
- Christian Zweig
(Teamleitung) -
Sudbrackstr. 18
33611 Bielefeld
-
Tel. 0521 – 922 797 24
- c.zweig@awo-bielefeld.de
- Mareike Ennen
(stellv. Teamleitung)
-
Sudbrackstr. 18
33611 Bielefeld -
Tel. 0521 – 922 797 24
- m.ennen@awo-bielefeld.de
Soziale Hilfen
AmBeWo 67er Hilfe (Hilfen nach §67 ff Sgb Xii)
Unser Team bietet Beratung, Unterstützung und Begleitung für erwachsene Menschen an, bei denen besondere Lebensverhältnisse so stark mit sozialen Problemen verbunden sind, dass eine Verbesserung der Situation aus eigener Kraft nicht möglich ist.
Besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten bestehen zum Beispiel bei Menschen,
- die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind
- die aufgrund der aktuellen Problematik keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden oder erhalten können
- die in einer unzureichenden oder ungeklärten finanziellen Situation leben
- bei denen durch gesundheitliche Probleme die Fortsetzung des gewohnten Lebens erschwert oder unmöglich geworden ist
- nach Haftentlassung
- mit gewaltgeprägtem Umfeld
Ziel der Hilfe ist es, den jeweiligen Menschen bei der Verringerung oder Auflösung seiner sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und eine weitere Verschlimmerung zu vermeiden.
„Auch wenn die Brücke bricht,
bestehen die Ufer weiter.“
Wir bieten aktivierende Unterstützung mit der Perspektive, auch verloren und unerreichbar geglaubte Ziele wieder ins Auge zu fassen. Hier begleiten wir – Schritt für Schritt – in die Richtung einer möglichst zufriedenstellenden und gesicherten Lebenslage. Der eigene Wunsch nach Veränderung und Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse geht dabei stets mit der aktiven Mitarbeit des Hilfesuchenden einher.
Wir unterstützen u.a.
- beim Wohnungserhalt oder bei der Wohnungssuche
- bei der Aufnahme und Erhalt einer Ausbildung / Arbeitsstelle
- beim gelingenden Umgang mit Ämtern und Behörden
- bei der Schuldenregulierung
- beim Zugang ärztlicher Versorgung
- bei dem Aufbau und der Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen
- bei der Freizeitgestaltung
- bei der Vermittlung weiterführender Hilfen
Die Kosten der Hilfen nach §67 ff SGB XII werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen Lippe übernommen. Wir arbeiten eng mit der beauftragten Stelle der Stadt Bielefeld zusammen, die das Hilfeplanverfahren durchführt.