Kontakt
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Aktivitätenzentrum
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Soziale Hilfen
AmBeWo 18+
Ambulant Betreutes Wohnen für junge Volljährige nach §41 und §35a Sgb Viii
Unter Hilfen für junge Volljährige werden Betreuungsangebote für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren verstanden.
Ein Anspruch auf die Hilfeleistungen besteht, wenn Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung oder Nachreifung benötigt wird oder, wenn in Folge psychischer Belastungen und Besonderheiten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wesentlich beeinträchtigt ist.
Sie werden nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Bei der Hilfe für junge Volljährige soll die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht werden.
Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen können und aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation Beratung und Unterstützung benötigen.
Die jungen Volljährigen erhalten Unterstützung:
- bei der altersgerechten Verselbstständigung
- bei der Persönlichkeitsentwicklung
- bei der Alltagsbewältigung, Bewältigung von Leistungsanforderungen und Sicherung materieller Grundlagen
- bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess oder in eine sinnstiftende Beschäftigung
- bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- bei der Vorbeugung oder Bewältigung von gesundheitlichen Schädigungen und Aktivitätseinschränkungen (z.B. von körperlichen oder psychischen Erkrankungen und ihren Folgen, einschl. Suchtverhalten)
- bei der Integration in ein entwicklungsförderndes soziales Umfeld
Primäres Ziel innerhalb der Betreuungsangebote ist es, vorhandene Ressourcen der zu betreuenden Person zu nutzen, daraus neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und durch gezielte Unterstützung, Beratung und Begleitung ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu ermöglichen und dies zu fördern.
Die Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen für junge Volljährige ist immer freiwillig und erfolgt nach einem Informationsgespräch sowie der Antragsstellung zur Kostenübernahme.
Wir beraten und begleiten Sie gerne auf dem Weg der Antragsstellung. Sprechen Sie uns an!