Ambu­lant Betreu­tes Woh­nen 18+

Kon­takt

Sozia­le Hilfen

AmBe­Wo 18+ (Hil­fen nach §41 und §35a Sgb Viii)

Unser Team unter­stützt jun­ge Men­schen im Alter von 18 bis 21 Jah­ren, die eine eigen­stän­di­ge Lebens­füh­rung noch nicht bewäl­ti­gen kön­nen und auf­grund ihrer indi­vi­du­el­len Lebens­si­tua­ti­on unse­re Bera­tung und Beglei­tung benötigen.

Pri­mä­re Ziel­set­zung ist, die vor­han­de­nen Res­sour­cen des jun­gen Men­schen auf­zu­de­cken und zu nut­zen, damit sich neue Fähig­kei­ten und Fer­tig­kei­ten ent­wi­ckeln kön­nen und durch geziel­te Unter­stüt­zung ein weit­ge­hend selbst­be­stimm­tes und selb­stän­di­ges Leben mög­lich wird.

Für die­sen Pro­zess ist die akti­ve Mit­ar­beit des jun­gen Men­schen Voraussetzung.

Willst Du etwas haben, was du bis­her noch nicht hattest,
musst Du etwas tun, was du bis­her nicht getan hast.“

Nach dem ers­ten Ken­nen­ler­nen folgt ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch. Die Hil­fen wer­den auf eige­nen Antrag des jun­gen Voll­jäh­ri­gen beim zustän­di­gen Jugend­amt nach dem Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­setz gewährt. Bei die­sem Pro­zess unter­stüt­zen wir gern. Die Auf­nah­me jun­ger Voll­jäh­ri­ger in das AmBe­Wo 18+ erfolgt immer freiwillig.

Ein Anspruch auf Hil­fe­leis­tun­gen für jun­ge Voll­jäh­ri­ge besteht, wenn Unter­stüt­zung in der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung oder Nach­rei­fung benö­tigt wird oder wenn in Fol­ge psy­chi­scher Belas­tun­gen und Beson­der­hei­ten die Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben wesent­lich beein­träch­tigt ist.

Jun­ge Voll­jäh­ri­ge erhal­ten bei uns Unterstützung

  • bei der Persönlichkeitsentwicklung
  • bei der alters­ge­rech­ten Verselbständigung
  • bei der All­tags­be­wäl­ti­gung, Bewäl­ti­gung von Leis­tungs­an­for­de­run­gen und Siche­rung der mate­ri­el­len Grundlagen
  • bei der Inte­gra­ti­on in den Aus­bil­dungs- und Arbeits­pro­zess oder in eine sinn­stif­ten­de Beschäftigung
  • bei der Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben
  • bei der Vor­beu­gung oder Bewäl­ti­gung von gesund­heit­li­chen Schä­di­gun­gen und Akti­vi­täts­ein­schrän­kun­gen (z.B. von kör­per­li­chen oder psy­chi­schen Erkran­kun­gen, ein­schließ­lich Suchtverhalten)
  • bei der Inte­gra­ti­on in ein ent­wick­lungs­för­dern­des sozia­les Umfeld
Ein Klick auf den roten Mar­ker führt zum Rou­ten­pla­ner ÖPNV – Fahr­rad – Fuß­weg – PKW