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Aktuelles
Gedenken der politisch verfolgten Opfer des Nationalsozialismus
Auch in diesem Jahr haben der AWO Kreisverband Bielefeld, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Stadt Bielefeld und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands sowie erstmalig auch die Partei Die Linke auf dem Sennefriedhof der vom Naziregime ermordeten Bielefelder Arbeiter gedacht.
Im Juli 1944 wurden dreizehn Bielefelder Arbeiter wegen angeblichen organisierten Hochverrats zum Tode verurteilt und drei Monate später, am 15. und am 22. September 1944 in Dortmund hingerichtet. Diesen Männern – ganz normale Arbeiter: Dreher, Schmelzer, Zuschneider, Lageristen aus Bielefelder Betrieben – warfen die Richter des Naziregimes Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung, und „schwerste Rundfunkverbrechen“ vor, weil sie angeblich sogenannte Feindsender abgehört hatten.
Sie hörten den britischen oder sowjetischen Rundfunk ab, worauf allein schon die Todesstrafe stand. Damit wollten sich die Männer über den tatsächlichen Kriegsverlauf und die Lage im eigenen Land informieren, um diese Informationen weiterzugeben. In einzelnen Bielefelder Betrieben, wie bei Dürkopp und Benteler, organisierten sie heimliche Treffen und Gesprächskreise, um die Nazipropaganda zu entlarven und den Widerstand zu organisieren, bis die Gestapo 1943/44 mit eingeschleusten Spitzeln diese Aktivitäten aufdeckte und einige der Hauptbeteiligten verhaftete.
Jeder dieser Männer – Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschafter – war ein aktiver und überzeugter Gegner des nationalsozialistischen Terrorregimes. Diese Männer sind auch dann noch für ihre Überzeugung eingetreten und haben sich gegen das Unrecht gewehrt, als dies mit äußerster Lebensgefahr verbunden war und die meisten ihrer Kollegen und Genossen schon resigniert und aufgegeben hatten.
Diese Männer haben trotz massiver Unterdrückung und Einschüchterung und trotz der Bedrohung mit der Todesstrafe ihre antifaschistische Grundhaltung und Überzeugung nicht verraten.
Ihr Beispiel ist uns eindringliche Mahnung und andauernde Verpflichtung zugleich.